Neues Hygienekonzept vom 18.09.2021

Seit Montag, 16. September 2021, gilt eine neue Corona-Verordnung der Landesregierung. Die Betrachtung nach der 7-Tage-Inzidenz im Stadt- und Landkreis wurde abgelöst durch die landesweite 28-Tage-Hospitalisierungsinzidenz. Mehr dazu hier:

Übersicht über die Neuerungen:

  • Grundsätzlich gilt immer:
    • Maskenpflicht: Besteht immer in Innenräumen und zudem im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5m dauerhaft nicht eingehalten werden kann.
    • Es müssen weiterhin die Kontaktdaten aller sich auf dem Sportgelände befindlichen Personen dokumentiert werden, auch im Training.
    • Es ist ein Hygienekonzept erforderlich
    • Abhängig von der Hospitalisierungsinzidenz bzw. der Warnstufe ist ein PCR Test für 3G oder gar 2G vorgeschrieben.
  • Basisstufe: 28-Tage-Hospitalisierungsinzidenz unter 8,0
    • Für Sport im Freien ist kein 3G-Nachweis erforderlich.
    • Für Sport in geschlossenen Räumen ist ein 3G-Nachweis erforderlich
    • Sportveranstaltungen sind unter Einhaltung der Regelungen für die Basisstufe zulässig
  • Warnstufe: 28-Tage-Hospitalisierungsinzidenz zwischen 8,0 und 12,0
    • Auch für Sport im Freien ist ein 3G-Nachweis erforderlich.
    • Für Sport in geschlossenen Räumen ist für getestete Personen ein PCR-Test erforderlich.
    • Sportveranstaltungen sind unter Einhaltung der Regelungen für die Warnstufe zulässig
  • Alarmstufe: 28-Tage-Hospitalisierungsinzidenz ab 12,0
    • Für Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ist 2G erforderlich.
    • Sportveranstaltungen sind zulässig. Dabei ist 2G notwendig. Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt nicht gestattet.

Aktuelle Hospitalisierungsinzident und Hygienekonzept

Stand 18.09.2021 liegt die 28-Hospitalisierungsinzidenzt unter 8,0. Damit gelten die Regelungen der Basisstufe. Mehr dazu hier

Das Hygienekonzept des TSV mit mehr Details findet Ihr hier: Hygienekonzept