Corona-Verordnung-Sport ab 04.11.21

Es gibt eine neue Corona-Verordung-Sport, die am 04.11.21 in Kraft trat. Details siehe hier: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport


Wesentliche Änderungen für den Trainingsbetrieb:

  • Testungen von nicht-immunisierten Beschäftigten, ehrenamtlich und selbstständig Tätigen wie beispielsweise Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, sind in der Einrichtung unter Beobachtung durchzuführen oder müssen von einer zugelassenen Teststelle stammen. Häusliche Tests reichen nicht aus.
  • Für die oben stehenden Personengruppen reicht in allen Stufen beim Trainings- und Übungsbetrieb und bei Wettkampfveranstaltungen ein Antigen-Schnelltest aus. Ein PCR-Test ist für diese Personengruppen nicht erforderlich.

Wesentliche Änderungen für den Wettkampfbetrieb:

  • Bei Wettkampfserien oder bei Ligabetrieb (z. B. Verbandsrundenspiele) ist für den Zutritt nicht-immunisierter Sportlerinnen und Sportler und sonstiger daran mitwirkende Personen (z. B. Trainer/innen; Schieds- und Kampfrichter/innen) zu geschlossenen Räumen auch in der Warnstufe ein Antigen-Testnachweis ausreichend. Bisher war ein PCR-Testnachweis erforderlich.
  • In der Alarmstufe bleibt es dabei, dass auch bei Wettkampfserien oder Ligabetrieb im Freien die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Testnachweises, in geschlossenen Räumen 2G gilt.

Achtung: Das heißt, dass für Hallen-Sportler im Training andere Regeln gelten als auf Wettkämpfen und im Ligabetrieb! Für Sport im Freien, sind die Regelungen für Training und Wettkampf gleich.

Das Hygienekonzept wird in den nächsten Tagen entsprechend angepasst.