Neue Corona-Regelungen seit dem 26.11.2021

Hallo zusammen,

Am Freitagabend wurde die Coronaverordnung-Sport aktualisiert. Sie ist seit dem 26.11.21 in Kraft. Mehr Infos findet Ihr hier: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport

Außerdem wurde aufgrund der weiterhin steigenden Corona-Infektionen in Baden-Württemberg die Alarmstufe II ausgerufen. Mehr Infos dazu gibt es hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/die-aktuellen-corona-zahlen-fuer-baden-wuerttemberg/

Für den Sportbetrieb des TSV ergeben sich dadurch folgende Regelungen in der Alarmstufe II:

  • Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Trainingsbetrieb, Wettkämpfen und Liga-Betrieb. Es gelten dieselben Regelungen.
  • Für die Sportausübung gilt in der Alarmstufe II sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen 2G. Nicht immunisierten Personen ist damit die Sportausübung nicht mehr gestattet. Das gilt sowohl für das Training als auch für Wettkämpfe und den Liga-Betrieb.
  • Für Trainerinnen und Trainer gilt ebenfalls 2G. Nicht immunisierte Trainerinnen und Trainer dürfen in den Alarmstufen kein Training übernehmen.
  • Für Beschäftigten des TSV, die nicht immunisiert sind, reicht weiterhin ein Antigen-Test.
  • Bei öffentlichen Vereinsveranstaltungen gilt für Besucher 2G+. Nicht immunisierte Personen dürfen also nicht an Vereinsveranstaltungen teilnehmen. Immunisierte Personen benötigen einen Antigentest.

Wir bitten die geänderten Regelungen in allen Abteilungen des TSV einzuhalten.

Vielen Dank

Grüße

Pascal Jost