Coronaverordnung seit 01.04.2022

Zum 01.04.2022 wurden die Regelungen für den Sport weitegehend aufgehoben. Was bleibt, ist eine Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung. Darin wird die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Lüften generell empfohlen. Ein Pflicht dazu besteht nicht mehr.

Eine separate Corona-Verordnung-Sport gibt es nicht mehr.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/