Neue Corona-Regelungen ab 13.01.2022
Hallo zusammen,
Am 12.01.2022 wurde die Corona-Verordnung des Landes aktualisiert. Sie gilt seit dem 13.01.2022. Die 7-Tages-Inzidenz steigt, aber die Hospitalisierungsrate sinkt. Mit den aktuellen Werten wäre die Alarmstufe I gültig. Die Landesregierung hat jedoch beschlossen, dass bis zum 01. Februar die Alarmstufe II gilt. Mehr Infos findet Ihr hier:
- Corona-Verordnung BaWü: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
- Corona-Verordnung BaWü auf einen Blick: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf
- Corona-Verordnung Sport: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport
Für den Sportbetrieb des TSV ergeben sich dadurch folgende Regelungen in der Alarmstufe II:
- Für die Sportausübung gilt in der Alarmstufe II
- im Freien 2G
- in geschlossenen Räumen 2G plus.
- Für Schülerinnen und Schüler von 6 bis 18 Jahren besteht einen Testnachweispflicht. Außerhalb der Schulferien reicht dazu ein Schülerausweis (diese Regelung gilt bis 28.02.).
- Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Personen, deren Nachweis über eine Immunisierung (Impfung oder Infektion) nicht länger als 3 Monate alt ist, für Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und für Personen, für die keine Empfehlung der STIKO für eine Auffrischungsimpfung besteht.
- Nicht immunisierten Personen ist damit die Sportausübung nicht mehr gestattet. Das gilt sowohl für das Training als auch für Wettkämpfe und den Liga-Betrieb.
- Für Trainerinnen und Trainer gilt ebenfalls 2G im Freien und 2G plus in der Halle. Nicht immunisierte Trainerinnen und Trainer dürfen in den Alarmstufen kein Training übernehmen.
- Für Beschäftigten des TSV, die nicht immunisiert sind, reicht weiterhin ein Antigen-Test. Für sie gilt 3G.
- Bei öffentlichen Vereinsveranstaltungen gilt für Besucher 2G plus. Nicht immunisierte Personen dürfen also nicht an Vereinsveranstaltungen teilnehmen. Immunisierte Personen benötigen einen Antigentest.
- Es gilt Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Personen ab 18 Jahren müssen FFP2-Masken tragen.
Wir bitten die geänderten Regelungen in allen Abteilungen des TSV einzuhalten.
Vielen Dank
Grüße
Pascal Jost