Neue Corona-Regelungen ab 09.02.2022
Hallo zusammen,
Ab dem 09.02.2022 gilt die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes. Es gilt derzeit die Alarmstufe I. Mehr Infos findet Ihr hier:
- Corona-Verordnung BaWü: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
- Corona-Verordnung BaWü auf einen Blick: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf
- Corona-Verordnung Sport: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport
Für den Sportbetrieb des TSV ergeben sich dadurch folgende Regelungen in der Alarmstufe I:
- Für die Sportausübung gilt in der Alarmstufe I sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen 2G.
- Für Trainerinnen und Trainer gilt ebenfalls 2G. Nicht immunisierte Trainerinnen und Trainer dürfen in den Alarmstufen kein Training übernehmen.
- Für Beschäftigten des TSV, die nicht immunisiert sind, reicht weiterhin ein Antigen-Test. Für sie gilt 3G.
- Bei öffentlichen Vereinsveranstaltungen gilt für Besucher 2G. Nicht immunisierte Personen dürfen also nicht an Vereinsveranstaltungen teilnehmen
- Es gilt Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Personen ab 18 Jahren müssen FFP2-Masken tragen.
- Personenbezogene Daten müssen nicht mehr erfasst werden. Das gilt sowohl beim Training als auch bei Sportveranstaltungen.
Wir bitten die geänderten Regelungen in allen Abteilungen des TSV einzuhalten.
Vielen Dank
Grüße
Pascal Jost