Neue Corona-Regelungen ab 17.11.2021

Hallo zusammen,

die Zahl der Corona-Fälle ist in den vergangenen Wochen leider weiter stark angestiegen. Das Land Baden-Württemberg ruft deshalb ab dem 17.11.2021 die „Alarmstufe“ aus. Durch die Alarmstufe ergeben sich insbesondere für nicht-immunisierte Personen starke Einschränkungen. Das bedeutet für den Sportbetrieb des TSV:

Trainingsbetrieb:

  • Sportlerinnen und Sportler:
    • Sport im Freien: Es gilt 3G. Hier ist jetzt für nicht-immunisierte auch ein PCR-Test notwendig. Ein Antigen-Test reicht nicht aus.
    • Sport in geschlossenen Räumen: Hier ist jetzt 2G erforderlich. Sport in geschlossenen Räumen ist für nicht-immunisierte Personen derzeit nicht möglich.
    • Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht keine Maskenpflicht. Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; im Freien besteht diese Pflicht nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Trainerinnen und Trainer
    • Für alle ehrenamtlich und selbstständig Tätigen wie beispielsweise Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, reicht in allen Stufen beim Trainings- und Übungsbetrieb ein Antigen-Schnelltest aus. Ein PCR-Test ist für diese Personengruppen nicht erforderlich.
    • Testungen dieser Personengruppen, sind in der Einrichtung unter Beobachtung durchzuführen oder müssen von einer zugelassenen Teststelle stammen. Häusliche Tests reichen nicht aus.
    • Veranstalter*innen (=Trainer*Innen) sind zur Überprüfung der Corona-Tests und Nachweise verpflichtet. Eine Plausibilitätskontrolle, durch Vorlage des Impfpasses oder des QR Codes in der App, des 3G/2G-Status ist ausreichend. Bei getesteten Personen ist die Art des Tests zu vermerken, wenn ein PCR-Test erforderlich ist.

Wettkampfbetrieb:

  • Sportlerinnen und Sportler:
    • In der Alarmstufe ist bei Wettkampfserien oder Ligabetrieb im Freien 3G mit PCR-Test notwendig und in geschlossenen Räumen gilt 2G. D.h. es gelten dieselben Regeln wie im Trainingsbetrieb.
  • Trainerinnen und Trainer
    • Ausnahmen für Trainerinnen und Trainer gibt es in der Alarmstufe für den Wettkampfbetrieb nicht. Es gelten die gleichen Regeln wie für die Sportlerinnen und Sportler
  • Zuschauerinnen und Zuschauer
    • Sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien gilt 2G.

Wir bitten alle Sportlerinnen und Sportler um Einhaltung dieser Regelungen.

Hier gibt es noch weitere Infos zum Thema:

Grüße

Pascal Jost