Neue Corona-Regelungen und neues Hygienekonzept
Seit Montag, 16. August 2021, gilt eine neue Corona-Verordnung der Landesregierung. Die Betrachtung nach Inzidenz im Stadt- und Landkreis wurde abgelöst durch landesweit einheitliche Regeln. Mehr dazu hier:
- Corona-Verordung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
- Corona-Verordnung-Sport: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport
Die wichtigsten Regeln für den Amateursport:
- Für Sport im Freien ist kein 3G-Nachweis erforderlich.
- Für den Zutritt zu Innenräumen (z.B. Kabine) ist ein 3G-Nachweis erforderlich.
- Maskenpflicht: Besteht immer in Innenräumen und zudem im Freien, wenn kein Mindestabstand eingehalten werden kann.
- Zuschauer: Die zulässige Zuschauerzahl beträgt 5.000 Personen. Ein 3G-Nachweis ist laut Corona-Verordnung nur erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Alternativ können 50 Prozent der Stadionkapazität bis maximal 25.000 Personen zugelassen werden, dann aber in jedem Fall mit 3G-Nachweis.
- Es müssen weiterhin die Kontaktdaten aller sich auf dem Sportgelände befindlichen Personen dokumentiert werden, auch im Training.
- Der Heimverein ist verpflichtet, die Regelungen auf seinem Sportgelände umzusetzen
Der TSV hat sein Hygienekonzept entsprechend überarbeitet. Die aktuelle Version ist hier zu finden: Hygienekonzept