Neue Corona Regelungen ab 03.11.2021

Hallo zusammen,

die Zahl der Corona-Fälle ist in den vergangenen Wochen leider wieder stark angestiegen. Das Land Baden-Württemberg ruft deshalb ab dem 03.11.2021 die „Warnstufe“ aus. Durch die Warnstufe ergeben sich insbesondere für nicht-immunisierte Personen weitere Einschränkungen. Das bedeutet für den Sportbetrieb des TSV:

  • Sport im Freien: Hier ist jetzt auch ein 3G-Nachweis erforderlich. Im Freien reicht ein Antigen-Test aus.
  • Sport in geschlossenen Räumen: Hier ist weiterhin ein 3G-Nachweis erforderlich. Für Sport in geschlossenen Räumen ist für nicht-immunisierte Personen ein PCR-Test erforderlich. Ein Antigen-Test reicht nicht aus!
  • Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht keine Maskenpflicht. Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; im Freien besteht diese Pflicht nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Veranstalter*innen (=Trainer*Innen) sind zur Überprüfung der Corona-Tests und Nachweise verpflichtet. Eine Plausibilitätskontrolle, durch Vorlage des Impfpasses oder des QR Codes in der App, des 3G/2G-Status ist ausreichend. Bei getesteten Personen ist die Art des Tests zu vermerken, wenn ein PCR-Test erforderlich ist.

Wir bitten alle Sportlerinnen und Sportler um Einhaltung dieser Regelungen.

Hier gibt es noch weitere Infos zum Thema:

Grüße

Pascal Jost