Konsumverbot für Cannabis im Täle

Es gilt ein Konsumverbot für Cannabis an allen Sportstätten im Täle inklusive der Wege zwischen den Fußballplätzen und dem Tennisplatz.

Seit dem 01.04.2024 ist der Besitz und der Konsum von Cannabis in Deutschland erlaubt. Es gibt aber Regelungen und Ausnahmen, die uns als Sportverein und Betreiber der Sportstätten im Täle betreffen.

Hier ein kleiner Auszug aus den Regeln (Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cannabis-legalisierung-2213640 ):

  • Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten
  • Cannabis darf nicht in Gegenwart von Jugendlichen konsumiert werden .
  • Es gibt ein Konsumverbot in Sichtweite zum Beispiel von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten.

Bitte bedenkt, dass das Bädle auch eine Sportstätte bzw. ein Kinderspielplatz ist und das Höfinger Jugendhaus als Kinder- und Jungendeinrichtung ebenfalls unter die Regelung fällt. Deshlab bild für uns im TSV: kein Konsum von Cannabis an allen Sportstätten im Täle inklusive der Wege zwischen den Fußballplätzen und dem Tennisplatz.

Es gibt eine Karte auf der ein Umkreis von 100m um betroffene Einrichtungen eingezeichnet ist. Details findet ihr  hier: https://bubatzkarte.de/#17/48.81439/9.01791