Corona-Verordnung-Sport ab 04.11.21
Es gibt eine neue Corona-Verordung-Sport, die am 04.11.21 in Kraft trat. Details siehe hier: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport Wesentliche Änderungen für den Trainingsbetrieb: Testungen von nicht-immunisierten Beschäftigten, ehrenamtlich und selbstständig Tätigen wie beispielsweise Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, sind in der Einrichtung unter Beobachtung durchzuführen oder müssen von einer zugelassenen Teststelle stammen. Häusliche Tests reichen nicht aus. Für die oben stehenden […]
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